Sehr geehrte Mitglieder,

 

wie sollen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen bei der Bedarfsermittlung formuliert werden? Wann ist ein Bedarfsermittlungsinstrument ICF-orientiert? Und wie verhalten sich Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren zueinander? Diese und weitere Fragen haben Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen der Fachdiskussion „Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung“ an das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG gerichtet. Die Antworten zu diesen Fragen sind jetzt im BTHG-Kompass öffentlich einsehbar. Erarbeitet wurden sie von der Rehabilitationswissenschaftlerin Prof. Dr. Petra Gromann, von Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann von der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation und durch das Projektteam.

Der BTHG-Kompass ist als stetig wachsendes Online-Kompendium gedacht. Die eingestellten Fragen und Antworten können daher weiter diskutiert werden. Nutzerinnen und Nutzer können Kommentare einstellen, die in regelmäßigen Abständen vom Projektteam in den BTHG-Kompass eingearbeitet werden. Den BTHG-Kompass finden Sie unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass.

 

Weitere Informationen aus dem Projekt:

 

Für Kurzentschlossene: Vertiefungsveranstaltung „Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz als Chance für Leistungen wie aus einer Hand“ am 26. und 27. April in Bochum

In der Veranstaltung lernen Sie die gesetzlichen Neuregelungen zum Gesamtplanverfahren und zur Koordination und Kooperation zwischen den Rehabilitationsträgern kennen und erhalten Gelegenheit, das Verfahren und die Unterschiede zum bisherigen Vorgehen im Rahmen eines moderierten Erfahrungsaustauschs zu diskutieren.  Jetzt anmelden: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/termine/vv-gesamtplan-und-teilhabeplanverfahren/

 

Online-Fachdiskussion:

Reden Sie mit! – zum Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG

Die rechtlichen Neuerungen in den §§ 14-26 SGB IX sowie §§ 141 ff. SGB XII (§§ 117 ff. SGB IX ab 1. Januar 2020) sind Gegenstand der aktuellen Online-Fachdiskussion des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Noch bis zum 30. März haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Beiträge zum Teilhabe- und Gesamtplanverfahren, zum Zusammenspiel beider Prozesse sowie zur Einbindung der Betroffenen auf der Projektwebsite einzustellen. Beantwortet werden Ihre Fragen u.a. von Herrn Jürgen Langenbucher, Experte für das Gesamtplanverfahren und Abteilungsleiter im Fachbereich Sozialhilfe II beim Landschaftsverband Rheinland. Jetzt mitreden: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/beteiligen/fd-teilhabe-und-gesamtplanverfahren/

 

 

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