Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Deutsches Institut für Menschenrechte (Monitoring-Stelle UN-BRK) informiert: Bundesteilhabegesetz muss überarbeitet werden

 

Erste Lesung im Bundestag am 22.09.2016 - Bundesteilhabegesetz muss überarbeitet werden

 

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung des Entwurfes des Bundesteilhabegesetzes im Deutschen Bundestag am 22. September 2016 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte substantielle Änderungen am Gesetzesentwurf. „Der Regierungsentwurf muss in zentralen Punkten an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Dazu gehörten etwa die Regelungen über den „leistungsberechtigten Personenkreis“ (§ 99 BTHG-Entwurf) und zu „gemeinschaftlichen Inanspruchnahmen“ (§ 116 BTHG-Entwurf). Der Entwurf lasse so massive Einschränkungen der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu. „Die Regierung erhebt den Anspruch, mit dem Gesetzentwurf die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der der UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen. Dieser Anspruch wird nicht eingelöst“, so Aichele weiter. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass die Länder Kosten reduzieren können und somit an der gesellschaftlichen Teilhabe der Menschen mit Behinderungen sparen, muss ausgeschlossen sein.“

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet.

Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Lesen Sie weiter.

 

 

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