Informationen zum »Persönlichen Budget«

 

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Hörbehinderung, z.B. Gehörlose und Hörgeschädigte, einen Anspruch auf ein »Persönliches Budget«.

 

Somit können Menschen mit Handicaps, die auf Unterstützung angewiesen sind, erstmalig in Deutschland selbst entscheiden, von wem sie welche Hilfe und Unterstützung wollen.

 

Ein  Beispiel verdeutlicht, wie das »Persönliche Budget« funktioniert:

 

Eine gehörlose Frau, Theresia Kalteis, lebt allein und braucht den Austausch mit ihren Kindern und ihrem Bekanntenkreis, was ohne Telefax und/oder Bildtelefon für sie nicht möglich wäre. Ohne diese technischen Hilfsmittel hätte Frau Kalteis also keine Kommunikationsmöglichkeiten und wäre in ihrem Alltagsleben stark beeinträchtigt. Die Folge wären Isolation und die Unmöglichkeit, im akuten Notfall Hilfe herbeizuholen.

 

Für ihre Kommunikation benötigt Frau Kalteis neben den technischen Hilfsmitteln auch Dolmetscherinnen oder Kommunikationshelferinnen, die Termine für sie vereinbaren.

 

Um ein selbstbestimmtes und möglichst autarkes Leben führen zu können, beantragt sie das »Persönliche Budget«.

 

Ein Traum wird wahr – dank des »Persönlichen Budgets«!

 

Mit der Bewilligung des »Persönlichen Budgets« hat Theresia Kalteis nun Möglichkeiten, sich ihr Leben mehr nach ihren eigenen Wünschen einzurichten. Sie erhält einen Laptop, Bildtelefon, Faxgerät sowie einen ISDN-Anschluss von der Telekom eingerichtet.

 

 

 

Jetzt kann sie öfter über das Bildtelefon mit ihren Kindern und Bekannten kommunizieren oder zum Beispiel über den Laptop für TESS anrufen

 

Ø  in Notsituationen oder bei Alltagsfragen,

Ø  um einen  Termin zu vereinbaren.

 

Frau Kalteis ist nun in der Lage, sich mit der Außenwelt in größtmöglichem Maß zu verständigen; sie fühlt sich befreit und sicherer, und sie erhält als Unterstützung monatlich eine Kostenerstattung, u. a. für die Anschluss-Gebühr der Telekom sowie Materialkosten.

 

Auch ihre selbst bestellten Dolmetscherinnen oder Kommunikationshelferinnen darf sie selbst frei wählen und muss nicht direkt bei der Dolmetscherzentrale anrufen. Es gibt keine langen Wartezeiten und Termine »irgendwann«.

 

Auf die Weise kann Frau Kalteis ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen und Erfordernissen einrichten und erfährt eine Verbesserung ihrer Lebensqualität in vielen Bereichen:

 

Ø  rasche Hilfe bei Krankheit oder der Notwendigkeit zusätzlicher Hilfe, z.B. für Einkauf oder Arzttermine

Ø  Inanspruchnahme einer Begleitperson ( z.B. persönliche Assistenz)

Ø  Schutz vor Gefahrensituationen durch eine Begleitperson.

 

Auch diese Zusatzhilfen bezahlt sie von ihrem »Persönlichen Budget«.

 

 

www.initiative-schluessel-fuer-alle.de

Copyright © 2016. All Rights Reserved

 


Berlin, 5.11.2015                                                                  

Pressemitteilung 21/2015

 

Persönliche Budgets als Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben

Fachkonferenz zeigt gelungene Beispiele für Teilhabe

 

Er war ein Kind ohne Einschränkungen - bis eine Impfung alles veränderte im Leben von Carsten Trimpop. Die Folge war, dass lange Zeit immer andere über das Leben des jungen Mannes mit Behinderung bestimmten. Nach der Förderschule ging es für ihn in die Werkstatt für behinderte Menschen, mangels anderer Möglichkeiten zog er dann in eine Wohnstätte. Den grundlegenden Richtungswechsel brachte für Trimpop erst sein persönliches Budget. Mit dieser Form der Unterstützung konnte der Mitvierziger selbst bestimmen, wo und mit wem er wohnt. Seine Arbeitsassistenz ermöglicht ihm, rund um die Uhr sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Carsten Trimpop ist heute Inklusionsbotschafter und bestes Beispiel dafür, wie selbstbestimmte Teilhabe, ein Leben mitten in der Gesellschaft aussieht.

 

„Selbst bestimmen mit Persönlichen Budgets“ lautete der Titel der Fachkonferenz, die heute im Bundestag veranstaltet wurde. Der Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, und des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten, Matthias Rösch, folgten Bundestagsabgeordnete und die behindertenpolitischen Sprecher der Fraktionen. Sie kamen mit Menschen zusammen, die bereits vom persönlichen Budget profitieren. Auch der rheinland-pfälzische Sozialstaatssekretär David Langner sowie die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, beteiligten sich an dem Erfahrungsaustausch.

 

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, sagte: „Immer noch wissen zu wenige Menschen mit Behinderungen und zu wenige Angestellte in den Sozialämtern, welche Möglichkeiten das Persönliche Budget bietet. Und längst nicht alle Kostenträger bewilligen das persönliche Budget. Ich fordere mit Nachdruck, dass Menschen mit Behinderungen gute und kostenfreie Unterstützung bei der Beantragung und Verwaltung ihres Budgets zur Verfügung gestellt wird. Das kommende Bundesteilhabegesetz bietet eine Chance, die Wunsch- und Wahlrechte für Menschen mit Behinderung zu stärken. Auch und gerade dadurch, dass Persönliche Budgets besser erklärt und leichter genutzt werden können. Sie sollen zukünftig nicht die Ausnahme, sondern die Regel darstellen und damit zu Regelleistungen werden.“

 

In seinem Grußwort erklärte der rheinland-pfälzische Sozialstaatssekretär David Langner: "Unsere Politik für Menschen mit Behinderungen ist getragen von drei Leitgedanken: Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung. Rheinland-Pfalz hat bereits im Jahr 1998 das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen modellhaft eingeführt, um Selbstständigkeit, Teilhabe und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen mit passgenauen und individuellen Maßnahmen zu fördern. Genau wie bei unserer damaligen Pionierarbeit brauchen wir auch heute mutige Protagonisten, um das neue Bundesteilhabegesetz zu einem echten „Teilhabe“-Gesetz werden zu lassen. Die heutige Fachkonferenz gibt hierfür einen wichtigen Impuls."

 

Das bestätigte auch Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz: „In Rheinland-Pfalz gibt es eine gute Tradition persönlicher Budgets als Alternative zu Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Mit dem Bundesteilhabegesetz erwarte ich eine Stärkung persönlicher Budgets, um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen voran zu bringen.“

 

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen anstelle von festgelegten Sach- und Dienstleistungen ein nach dem individuellen Bedarf bemessenes Budget in Form eines Geldbetrags oder eines Gutscheins erhalten. Somit können sie als Experten in eigener Sache unabhängiger und mit flexiblen, selbst gewählten Hilfen ihr Leben gestalten. Sie kaufen sich also die Leistungen ein, die für eine selbstbestimmte Lebensführung notwendig sind. Seit 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Persönlichen Budgets, sofern ein Anspruch auf eine Leistung nach den einzelnen Leistungsgesetzen besteht.

 

 

 

Kontakt:

Christina Jäger, Pressesprecherin

+49 30 18 527-1797

presse@behindertenbeauftragte.de

Initiative Schlüssel für Alle e.V. 0