Soziale Ausgrenzung und Diskriminierung

Zugang zu Rechten und Gerechtigkeit fördern - Einschränkungen aufgrund einer Hörbehinderung vermeiden

Ein gleicher Zugang zu Rechten und Gerechtigkeit ist wichtig, um Armut und soziale Ausgliederung zu verhindern und demokratische Kontrolle zu stärken. Dazu gehört auch die Vermeidung von Armut.

Ausgegrenzte Menschen sind häufig ihrer Wahlmöglichkeiten und Chancen, ihres Zugangs zu Hilfsmitteln und ihrer freien Meinungsäußerung beraubt. Mangelnder Zugang zum Justizsystem beschränkt Teilhabe, Transparenz und Verantwortlichkeit.

Die persönliche oder kommunikative Assistenz wird von einem weiblichen oder männlichen Kommunikationshelfer oder Kommunikationsassistenten oder Gebärdendolmetscher ausgeführt. Diese vertrauensvolle Unterstützung ist ein effektives System für gehörlose und hörbehinderte Menschen und unbedingt zur Selbstbestimmung, als sprechende Vertretung und zu deren rechtlichem Schutz notwendig.

Die Entwicklung effektiver Hilfs- und Assistenzstrukturen ist ebenso notwendig, um unnötige Einschränkungen des legalen Status eines hörbehinderten Menschen zu vermeiden.  

Zugang zu Bildung, zu angemessenen Wohnverhältnissen, einer bezahlten und würdigen Beschäftigung, zu Freizeitaktivitäten und weiteren Bürger- sowie sozialpolitischen Rechten machen die vollständige Teilhabe am Leben der Gesellschaft aus. Hierfür sollte Hilfe für Hörbehinderte durch multidisziplinäre Unterstützung unbedingt gefördert werden.

Mit Unterstützung durch kommunikative Hilfe, z.B. Kommunikationshelfer(innen) sowie persönliche Assistenz, steht mir die Basis der Leitlinien der Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und Selbstbestimmung zur Verfügung. Diese Grundunterstützung gilt es zu verbessern, auch deren rechtlichen Status.

Ein gleicher Zugang zu Rechten und Gerechtigkeit ist ein wesentlicher Grundsatz, um Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und demokratische Kontrolle zu stärken. Dazu gehört auch die Vermeidung von Armut, weil mittellose und ausgegrenzte Menschen häufig ihrer Chancen und Möglichkeiten, des Zugangs zu Grundversorgung und ihrer freien Meinungsäußerung beraubt sind.

Zugang zu Recht und Gerechtigkeit ist im Grunde genommen eine Frage der Gleichheit

Gleichheit umfasst sowohl die Verhinderung von Diskriminierung als auch die Verbesserung der Situation von benachteiligten Personen.

Zugang für alle, ungeachtet des Behinderungsgrades, zu allen Gemeingütern und Diensten unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse, ist äußerst wichtig für die Eingliederung in die Gesellschaft. Materielle und persönliche Unterstützung sind nötig, um Umwelt, Güter und Dienste so frei wie möglich nutzbar zu machen. Um einen universellen Zugang zu Rechten und Gerechtigkeit garantieren zu können, müssen insbesondere die speziellen Bedürfnisse hinsichtlich Informationen und Anleitung für Menschen mit Hörbehinderung berücksichtigt werden.

Positives Beispiel:

Das spanische Gesetz 51/2.12.2003 zur Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zu universellem Zugang für behinderte Menschen umfasst zwei wichtige Aspekte: den Kampf gegen Diskriminierung und den universellen Zugang.

Gemäß diesem Gesetz sollten als wichtige Maßnahmen gegen Diskriminierung das Verbot von diskriminierendem Verhalten, die Erfüllung von Zugangsanforderungen, die Beseitigung von Hindernissen und angemessene Bedingungen für alle Menschen mit Behinderungen eingeführt werden.

Hinsichtlich der Zugänglichkeit sollten die öffentlichen Verwaltungen Maßnahmen einleiten in Bezug auf: bessere Zugangsbedingungen zu Gebäuden, Umwelt, Waren, Ausstattungen und Produkten, Anteil an und Verwendung von Hilfsmitteln, zusätzliche Hilfen ( wirtschaftliche Unterstützung, Kommunikationssysteme usw.), Übernahme interner Regeln zur Beseitigung von Benachteiligungen oder allgemeiner Diskriminierung von geistig behinderten und sinnesbehinderten Menschen, personelle und materielle Hilfsmittel zur Förderung von Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung.

Diese sollten alle körperlichen, sozialen, informationsbezogenen, kommunikativen oder andere Barrieren beseitigen, um eine effektive Ausübung von Rechten und die Teilnahme an allen offiziellen Vorgängen für Menschen mit Hörbehinderungen zu erleichtern.

Es soll keine Hindernisse für einen Menschen mit Hörbehinderung bei der Kommunikation geben, so steht es in der UN-Konvention Artikel 9 »Zugänglichkeit«.

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