Gesetz zur Sozialen Teilhabe vorgestellt

 

Forum behinderter JuristInnen in Bundespressekonferenz, copyright Rolf BarthelDas Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) stellte am 4. Mai in Berlin den Entwurf eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe vor. Ziel des Vorschlages ist es, das Menschenrecht auf ‚Soziale Teilhabe‘ aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Sozialrecht und vorrangig im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu verankern.

„Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz diskutiert über die Neugestaltung der Eingliederungshilfe schon seit längerem, allerdings nur sehr verkürzt und vor allem unter finanziellen Aspekten“, betonte Horst Frehe, Sprecher des Forums.
Aus Sicht von Frauen mit Behinderung sind insbesondere die Aspekte der Verankerung der Assistenz für behinderte Eltern, die Stärkung des Rechts auf Selbstbestimmung und die Leistungsform der Persönlichen Assistenz bedeutend.

Die Arbeit am Gesetzentwurf wurde angeregt und wesentlich unterstützt von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und dem Forum selbstbestimmter Assistenz (ForseA). Unterstützt wurde die Arbeit darüber hinaus vom Weibernetz, dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).

 

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